Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung ist fester Bestandteil des Arbeitsschutzes in Deutschland, um Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und zum Schutz der psychischen Gesundheit der Beschäftigten zu entwickeln und umzusetzen.
Wir begleiten Euch als erfahrener und ausgebildeter Dienstleister nachhaltig in diesem Prozess:
- Team-Interviews zur Ermittlung der psychischen Gefährdungen
- Arbeitsbezogene Stress- und Intensitäts-Analyse (ASITA)
- Einzel-Interviews zur Ermittlung der psychischen Gefährdungen
- Erstellung einer qualifizierten Gefährdungsbeurteilung
- Entwicklung von Maßnahmen zur Optimierung
Übrigens: Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung ist im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), insbesondere in § 5, vorgeschrieben.